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LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2006 - 10 Sa 224/06 (https://dejure.org/2006,13204)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung bei Verzug des Arbeitgebers hinsichtlich der Annahme der Arbeitsleistung; Anrechenbarkeit eines im Annahmeverzugszeitraum erzielten Nebenverdienstes; Bedeutung der Kausalität zwischen Freiwerden der Arbeitskraft und dem ...
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 2; ; KSchG § 11; ; KSchG § 11 Nr. 1; ; KSchG § 11 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahmeverzugslohn unter Anrechnung anderweitigen Verdienstes - unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 13.01.2006 - 2 Ca 3220/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2004 - 10 Sa 519/04
Betriebsübergang bei Fortführung eines Dienstleistungsauftrages
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.10.2004 (AZ: 10 Sa 519/04) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung aufgelöst worden ist. - BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Ist die erteilte Auskunft lediglich in einzelnen Punkten unvollständig, so kommt nur eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung in Betracht (BAG v. 29.07.1993 - 2 AZR 110/93). - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Die Beklagte geriet bereits infolge des Ausspruchs der unwirksamen Kündigung vom 15.05.2003 zum 31.05.2003 mit Wirkung ab dem 01.06.2003 in Annahmeverzug, ohne dass es diesbezüglich eines (auch nur wörtlichen) Dienstleistungsangebots des Klägers bedurfte (vgl. BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - m. w. N.).